Die Beitragsordnung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. (gültig bis 31.12.2017)
Beitragsordnung

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Mittwoch, 24 Mai 2017 18:16

Die Beitragsordnung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. (gültig bis 31.12.2017)

Rodgau, den 27. April 2017

 

Beitragsordnung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 tritt diese Ordnung zum 28.04.2017 in Kraft.

Die SG Nieder-Roden kennt nachfolgende Beitragsgruppen: Einzelmitglieder, jugendliche Mitglieder, Familienmitglieder, passive Rentner, Ehrenmitglieder.

Die Beiträge zum Hauptverein sind durch die Mitgliederversammlung wie folgt festgesetzt:

Beitragsgruppe

€/Monat

Erwachsene Mitglieder

€ 10,00

Jugendliche Mitglieder

€ 10,00

Familienmitgliedschaften

€ 20,00 für zwei oder mehr Mitglieder

Passive Rentner

€ 6,00 *

* auf Antrag und soweit sportlich nicht mehr aktiv!

 

Das Präsidium kann Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen.

Für Jugendliche Mitglieder gilt, auch im Rahmen einer Familienmitgliedschaft, dass in dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied 19 Jahre wird, die Umstellung auf eine Einzelmitgliedschaft durch den Verein vorgenommen wird. Ausnahmen davon können gegen die Vorlage von Belegen bis zum davorliegenden 31.12. erreicht werden, wenn es im Antrag begründet um eine Berufsausbildung oder ein (Erst-) Studium geht und das Mitglied das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Ehrenmitglieder, die in der MV des Vereins mit zwei Dritteln Zustimmung ausgezeichnet wurden, werden ab dem nachfolgenden Kalenderjahr beitragsfrei gestellt.

In allen hier fraglichen Fällen der Beitragszuordnung entscheidet das Präsidium.

Abteilungsbeiträge können durch die Abteilungen in deren MV beschlossen werden. Diese werden durch die Mitgliederversammlung des Vereins bestätigt und im zutreffenden Fall als gesonderter Anhang der Beitragsordnung hinzugefügt.

 

Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Verfahren mittels SEPA-Lastschrift-Mandat (halbjährlich oder jährlich) zum 15. Januar und/oder zum 15. Juli eines Jahres durch das Präsidium der SG Nieder-Roden eingezogen. Das Mitglied ist bei Eintritt in den Verein dazu verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.

Für Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und auch nicht zu den vorgenannten Terminen eigene Einzahlungen vornehmen, werden Rechnungen erstellt, die nach dem Verursacherprinzip mit € 5,00 je Rechnungsstellung belastet werden. Kommt es zu Bankrückläufern und ist das Mitglied der Verursacher, dann kann das Präsidium hieraus entstandene Kosten beim Mitglied geltend machen.

Mitglieder, die trotz zweimaliger Mahnung an die zuletzt bekannte Adresse, länger als drei Monate mit fälligen Beitragszahlungen in Verzug sind, können durch Präsidiumsbeschluss ausgeschlossen werden. Hieraus ergibt sich auch die Verpflichtung des Mitgliedes zur Meldung von Korrekturen bei Anschrift, Konto, Email, Telefon, Abteilungsveränderung usw.

In Fällen wirtschaftlicher Not oder durch eine belegbare Abwesenheit von mindestens einem halben Jahr, kann das Präsidium auf Antrag eine befristete Beitragsbefreiung beschließen.

Kündigungen müssen schriftlich, per Brief oder E-Mail () beim Verein (SGN-Geschäftsstelle, Hainburgstraße 49, 63110 Rodgau) abgegeben oder postalisch zugestellt werden. Dies kann nur mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 30.6. oder zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Die Mindestdauer einer neu beantragten Mitgliedschaft beträgt 12 Monate. Ausnahmen hiervon können im Sinne einer Härtefallregelung durch das Präsidium beschlossen werden.

Mit der Zustimmung der Mitgliederversammlung zur Beitragsordnung ist diese dann kein Teil mehr der Satzung des Vereins, bleibt jedoch durch die Mitgliederversammlung bei einfacher Mehrheit zustimmungspflichtig.

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Geschäftsstelle - Kontakt

Stefan Hannemann
Stefan Hannemann

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