Corona-Maßnahmen der SGN - Stand: 26.08.2020
Hauptverein

Anmeldung

Open Panel

 
Mittwoch, 26 August 2020 20:04

Corona-Maßnahmen der SGN - Stand: 26.08.2020

Corona-Virus (Symbolbild) Corona-Virus (Symbolbild)

Hiermit wollen wir Euch über die Maßnahmen der SGN aufgrund der Corona-Pandemie informieren.

(Stand 26.08.2020, 15:00 Uhr)

Einige Aktivitäten konnten auf dem Gelände und in den Gebäuden der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. wieder aufgenommen werden.

Dabei müssen natürlich alle Vorgaben des Robert-Koch-Instituts umgesetzt und berücksichtigt werden.
Für uns gelten dabei die Regelungen des Bundes, der Länder und der Sportverbände.

Für die SGN und ihre Abteilungen fassen wir im Folgenden den Stand zusammen:

1. Geschäftsstelle
2. Verhaltensregeln
3. Veranstaltungen
4. Zu den Abteilungen
4.1 Badminton - städtische Freigabe vorhanden (Stand: 22.05.2020)
4.2 Fußball - städtische Freigabe nicht erforderlich (Stand: 08.08.2020)
4.3 Gymnastik - städtische Freigabe vorhanden (Stand: 26.08.2020)
4.4 Handball - städtische Freigabe vorhanden (Stand: 16.05.2020)
4.5 Kinderturnen - städtische Freigabe vorhanden (Stand: 18.05.2020)
4.6 Modern Dance - städtische Freigabe vorhanden (Stand: 22.05.2020)
4.7 Tennis - städtische Freigabe nicht erforderlich (Stand: 11.05.2020)
4.8 Tischtennis - städtische Freigabe vorhanden (Stand: 16.05.2020)

1. Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der SGN ist nun wieder geöffnet zu den gewohnten Öffnungszeiten:

  • Montags, 10:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstags, 10:00 - 12:00 Uhr

Außerdem bleibt sie erreichbar
per E-Mail:
per Telefon: +49 6106 707653 (zu den Öffnungszeiten)


2. Verhaltensregeln

  • Das Betreten des Vereinsgeländes ist ausnahmslos nicht gestattet, wenn Symptome einer Covid-19-Infektion,
    Grippe oder Erkältungskrankheit vorliegen bzw. die entsprechenden Krankheiten/Symptome im Haushalt oder
    im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind. Symptome können u. a. Husten, Schnupfen,
    Halsschmerzen, erhöhte Körpertemperatur, Verlust des Geruchs- und/oder Geschmacksinns sein.
     
  • Desinfektion der Hände beim Betreten des Vereinsgeländes.
     
  • Zu allen Personen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
     
  • Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale, Handshake oder Abklatschen sind untersagt.
     
  • Der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände ist vor und nach dem Training auf ein Minimum zu beschränken.
    Die Anlage muss unmittelbar nach dem Training wieder verlassen werden.
    Zuschauer sind nicht erlaubt.
     
  • Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen.
     
  • Die Toiletten im SGN-Clubhaus sind geöffnet; bei den Damen dürfen sich jeweils nur 1 Person
    und bei den Herren 2 Personen zeitgleich in den Toilettenräumlichkeiten aufhalten.
     
  • Sportartenspezifische Spiel-/Trainingsverhaltensregeln für Fußball, Tennis, Gymnastik und Kinderturnen
    werden durch TrainerIn oder ÜbungsleiterIn mitgeteilt und/oder ausgehändigt.

Liebe Sportfreunde, bitte haltet Euch an die Regeln, da bei Zuwiderhandlung Strafen drohen, oder wir unser Sportgelände wieder schließen müssen.
Bei Fragen stehen die Corona-Beauftragten zur Verfügung

  • Karl-Heinz Kohls (Hauptverein)
  • Jörg Kusenberg-Manus (Badminton)
  • Michael Stelke (Fußball)
  • Thorsten Weiland (Handball)
  • Petra Komadina (Kinderturnen)
  • Alica Grein (Modern Dance)
  • Helmut Palandt (Tennis)
  • Stefan Hannemann (Tischtennis)

3. Veranstaltungen

Unsere Jubiläumsveranstaltungen mussten wir aus planerischen und Kapazitätsgründen in das nächste Jahr verschieben.
Das sind die neuen Termine:

  • Akademische Feier zum 75-jährigen Jubiläum:
    Samstag, 27. März 2021, 19:00 Uhr (Einlass: 18:30 Uhr)
    im Bürgerhaus Nieder-Roden
     
  • Sommer-Event-Wochenende mit Auftritt der "Lieblingsband"
    Samstag, 10. Juli 2021
    Sonntag, 11. Juli 2021
    SGN-Gelände, Hainburgstraße 49

Außerdem mussten wir auch einen neuen Termin für unsere Mitgliederversammlung finden.
Sie soll nun stattfinden wie folgt:

  • Mitgliederversammlung
    Freitag, 4. September 2020, 20:00 Uhr
    SGN-Clubhaus

4. Zu den Abteilungen

Die Abteilungen regeln die Wiederaufnahme ihres Betriebs eigenverantwortlich unter den Vorgaben der jeweiligen Sportverbände
und in Absprache mit dem Präsidium des Hauptvereins.

Die Stadt Rodgau hat mitgeteilt, dass sie ab Montag, den 18.05.2020, ihre Einrichtungen inklusive Bürgerhäuser und Sporthallen, unter bestimmten Voraussetzungen und Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln, wieder öffnet.
Dazu gelten vorgeschriebene Regeln für den Sport- und Trainingsbetrieb, die eine eng abgestimmte Planung im Voraus erfordern (betrifft u.a. Hygienemaßnahmen, maximale Personenzahl, Teilnehmerlisten).
Dies betrifft natürlich Sportarten und -angebote die auf öffentliche Räumlichkeiten angewiesen sind, insbesondere Handball, Kinderturnen, Modern Dance und Tischtennis.

Die Abteilungsleitungen und das Präsidium der SGN haben haben entsprechende Konzepte erarbeitet und der Stadt Rodgau schriftlich mitgeteilt, wie die Anweisungen innerhalb ihrer Abteilungen umgesetzt werden.
Nach erfolgter Kontrolle und Gegenzeichnung, kann der Sport- und Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden.

Die Abteilungen informieren ihre Mitglieder über das entsprechende Vorgehen.
Soweit zu diesem Zeitpunkt vorhanden geben wir im Folgenden Informationen der Abteilungsleitungen weiter, inklusive der eingereichten Konzepte für den Betrieb in öffentlichen Räumlichkeiten:

4.1 Badminton - städtische Freigabe vorhanden (Stand: 22.05.2020)
4.2 Fußball - städtische Freigabe nicht erforderlich (Stand: 08.08.2020)
4.3 Gymnastik - städtische Freigabe vorhanden (Stand: 26.08.2020)
4.4 Handball - städtische Freigabe vorhanden (Stand: 16.05.2020)
4.5 Kinderturnen - städtische Freigabe vorhanden (Stand: 18.05.2020)
4.6 Modern Dance - städtische Freigabe vorhanden (Stand: 22.05.2020)
4.7 Tennis - städtische Freigabe nicht erforderlich (Stand: 11.05.2020)
4.8 Tischtennis - städtische Freigabe vorhanden (Stand: 16.05.2020)


4.1 Badminton (Stand: 22.05.2020)

Corona-Beauftragter:
Jörg Kusenberg-Manus
()

Zusätzlich zum folgenden Konzept gibt es einen detailierten personalisierten Trainingsplan für das Training auf den 3 Spielfeldern.
Die tatsächliche Teilnahme wird tagesaktuell dokumentiert um die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Die Sparte plant die Hallennutzung ab Montag, den 25. Mai 2020.

Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs - städtische Freigabe vorhanden

  1. Distanzregeln einhalten:
    Ein Mindestabstand von 1,5m in der Halle ist konsequent einzuhalten, somit ist ein netznahes Spiel beider Spieler nicht erlaubt!
    Die Aufsichtsperson hält zu allen Teilnehmern immer einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern.
    Der Zugang zur Halle erfolgt auf Basis konkreter Zeitpläne/Einteilungen, welche Spieler/innen zu welcher Zeit auf welchem Feld trainieren dürfen.
    Dies ist strikt einzuhalten und zu dokumentieren, damit für den Fall einer Infektion die Zahl der Kontaktpersonen so gering wie möglich ist und sehr schnell und fehlerfrei ermittelt werden kann.
    Die Zeitpläne/Einteilungen sind von den Vereinen/ Verantwortlichen zu erstellen und vor dem Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb zu kommunizieren.
    Aufenthaltsbereiche für Pausen erfolgt der Aufenthalt während der Pausen auf dem Spielfeld.
    Die Spieler/innen dürfen nur Taschen/Rucksäcke für Schläger, Getränk, Schweiß-Handtuch ggf. Wechsel-Shirt mit in die Halle bringen.
    Diese Dinge lagern im Aufenthaltsbereich bzw. mit Sicherheitsabstand neben/hinter dem Feld.
    Es gibt keinen Seitenwechsel, jeder bleibt auf „seiner“ Spielfeldhälfte.
  2. Körperkontakt auf das Minimum reduzieren:
    Kein direkter körperlicher Kontakt (z.B. keine Begrüßung/Handshake, kein Abklatschen, keine Umarmung u.ä.).
  3. Hygieneregeln einhalten:
    Nicht ins Gesicht fassen, kleines Handtuch zum Schweiß abwischen mitbringen.
    Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder in ein Taschentuch, welches sofort danach in einem geschlossenen Mülleimer bzw. einer eigenen Abfalltüte entsorgt wird.
    Handdesinfektion nach Kontakt zu potenziell infektiöser Oberfläche (v.a. Türklinke, Klobrille, Wasserhahn etc.) oder nach Kontakt zu eigenen Körperflüssigkeiten.
    Auf-und Abbau von Netzen erfolgt durch fest eingeteilte Personen, die dafür Handschuhe und Mundschutz nutzen.
    Verschwitzte Trikots und Handtücher sind ohne Kontakt zur Halle/ Halleneinrichtung in eine eigene Tasche oder Tüte zu verpacken.
    Die Spieler/innen nutzen ausschließlich eigene Schläger, keine Leihschläger vom Verein/Trainer.
    Jede/r Spieler/in einer Paarung nutzt jeweils einen eigenen Ball, den nur sie/er berühren bzw. ins Spiel bringen darf.
    Die mindestens zwei Bälle jeder Trainingspaarung werden durch große, farblich unterschiedliche Punkte auf dem Kork deutlich voneinander unterscheidbar gemacht.
    Wenn möglich, die Bälle nur mit dem Schläger aufzuheben.
    Nach dem Training werden von dem jeweiligen Spieler/innen die jeweils eigenen noch brauchbaren Bälle in namentlich beschriftete Ballrollen eingesammelt, nicht mehr brauchbare Bälle in Müll entsorgt.
  4. Umkleiden und Duschen zu Hause:
    Duschen und Umziehen erfolgt zu Hause, nicht in der Halle. Die Umkleiden und Duschen werden nicht genutzt.
  5. Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen:
    Die Anreise zur Sportstätte erfolgt unter Beachtung der Abstandsregeln im Privat-PKW oder mit dem Fahrrad bzw. zu Fuß, Fahrgemeinschaften werden ausgesetzt.
  6. Allgemeines Befinden:
    Wenn sie erkrankt sind, kann kein Training stattfinden!
    Es kommen nur absolut symptomfreie Personen zum Training. Wer typische Symptome wie Husten und Fieber hat, bleibt zu Hause und kontaktiert seinen Hausarzt telefonisch.
    Dies gilt auch bei Durchfall, Übelkeit, nicht erklärbarer starker Müdigkeit und Muskelschmerzen sowie Störungen des Geruchs-oder Geschmackssinnes.

4.2 Fußball (Stand: 08.08.2020)

Corona-Beauftragte (Kontakt: ):

  • Jugend: Michael Stelke
  • Herren 1: Christian Scharnagel
  • Herren 2: Ralf Paul
  • SOMA: Christoph Hähnert

Für die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs erfüllt die Fußballabteilung der SGN die Vorgaben des Hessischen Fußball-Verbandes e. V.

Sein Hygienekonzept vom 29. Juli 2020 wird von der SGN umgesetzt und hat folgenden Umfang:

Grundsätze

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“ und den vom Hessischen Fußball-Verband veröffentlichten regionalen Anpassungen. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Zusammengefasst bedeutet das, dass der Sport in seinem Trainings- und Wettkampfbetrieb im Breiten- und Freizeitsport nunmehr eine weitgehende Öffnung erfährt. Dies gilt jedoch nicht für den gemeinsamen Aufenthalt vor und nach dem Sport im öffentlichen Raum. Darauf ist ausdrücklich zu achten. Hier gelten die allgemeinen Abstandsregeln.

1. Allgemeine Hygieneregeln

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m²) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Bei nicht vermeidbaren Ansprachen in geschlossenen Räumen ist auf die Wahrung der Abstandsregeln und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu achten.
  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Intensives Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mind. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände vor und direkt nach der Trainingseinheit oder dem Spiel. Beim Spiel möglichst auch in der Halbzeit.
  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
  • Die Spieler*innen tragen bei Wettkampf und Training ausschließlich ihre persönliche Ausstattung. Für die Spiele wird empfohlen, jedem/jeder Spieler*in ein Trikot/Hose/Stutzen zum persönlichen Gebrauch und selbstständiger Reinigung zu überlassen. Ist dies nicht möglich, sind die Trikots/Hose/Stutzen von einem Betreuer nach Reinigung der Hände auszugeben und nach dem Training/Spiel unter anschließender intensiver Reinigung der Hände einzusammeln und bei mindestens 60 Grad zu waschen und hygienisch aufzubewahren.
  • Im Training wird darauf verzichtet, Markierungshemden zu verteilen und diese hinterher wieder einzusammeln und beim nächsten Training wieder neu zu verteilen. Jeder Spieler nutzt sein eigenes Markierungshemd, wäscht es nach jedem Gebrauch. Ist das nicht möglich, werden keine Markierungshemden genutzt.
  • Die benutzten Trainingsmaterialien werden nach der Benutzung mit Wasser und Seife gereinigt.

2. Verdachtsfälle Covid-19

  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
    • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne.
    Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen.
    Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

3. Organisatorisches

  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist Karl-Heinz Kohls (Präsident der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V.).
  • Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. und der Sportstätte Hainburgstraße 49, 63110 Rodgau, erstellt worden.
  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
  • Alle Trainer*innen und verantwortliche Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen. Die Einweisung wird entsprechend  dokumentiert.
  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
  • Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

4. Zonierung

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befi nden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Team-Offizielle (gemäß Spielbericht)
    • Schiedsrichter*innen
    • Sanitäts- und Ordnungsdienst
    • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
    • Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)
  • Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
  • Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
  • Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Team-Offizielle (gemäß Spielbericht)
    • Schiedsrichter*innen
    • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept: Karl-Heinz Kohls
  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m²) oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.
  • In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
  • Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
  • Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
  • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“

  • Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
  • Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über diese Beschränkungen informiert.
  • Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte. Die Fluchtwegbreiten von 1,2 Meter werden hierbei nicht unterschritten.
  • Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m²) werden Markierungen in folgenden
  • Bereichen auf-/angebracht:
    • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
    • Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
    • Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
    • Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
  • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

  • Vereinsheim
  • Ggf. getrennte Gastronomiebereiche
  • Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

5. Trainingsbetrieb

Grundsätze

  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
  • Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Puff erzeiten für die Wechsel eingeplant.
  • Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
  • Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Grundlagen je Trainingseinheit.

Abläufe/Organisation vor Ort

Ankunft und Abfahrt

  • Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Wenn möglich sollte eine individuelle Anreise erfolgen.
  • Bei Anreise mit ÖPNV ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
  • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen.

Auf dem Spielfeld

  • Alle Trainings- und Spielformen können mit Vollkontakt durchgeführt werden.
  • Kindermannschaften (Bambini bis einschließlich E-Jugend) trainieren weiterhin in kleineren Gruppen mit ausreichend Betreuungspersonal.

Auf dem Sportgelände

  • Die Nutzung des Sportgeländes erfolgt ausschließlich, wenn vorher ein eigenes Training geplant wurde. Auf kurzfristige, spontane Trainingseinheiten wird verzichtet.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist sichergestellt.
  • Bei der Nutzung geschlossener Räume wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
  • Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen unterliegt den jeweils lokal gültigen Verordnungen.

6. Spielbetrieb

Abläufe/Organisation vor Ort

Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Ausgang. Die maximal zulässige Teilnehmerzahl (Zuschauer, Spieler, Offizielle) wird durch geeignete Kontrollen nicht überschritten.

Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

  • Anreise der Teams mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern sind die geltenden Abstandsregelungen (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m²) und Hygienevorgaben zu beachten.
  • Die Anreise der Schiedsrichter mit Team kann unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen in einem Auto erfolgen.
  • Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

  • Die Abstandsregel (1,5 m Meter Abstand bzw. 3 m²) ist einzuhalten.
  • Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.
  • Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.
  • Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen in wechselnden Gruppen. Alternativ trägt jeder in der Kabine anwesende Spieler, Trainer oder Vereinsverantwortliche einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.
  • Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.
  • Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.
  • In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

Duschen/Sanitärbereich

  • Die Abstandsregel (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m²) ist einzuhalten, wenn keine geeigneten Abtrennungen vorhanden sind.
  • Bei von mehreren Teams genutzten Duschräumen erfolgt die Nutzung wechselweise mit ausreichend Zeit zur Durchlüftung.
  • Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts werden eingehalten.
  • Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.

Spielbericht

  • Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren.
  • Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Teamoffiziellen/Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.
  • Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.

Aufwärmen

  • Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem der Mindestabstand von 1.5 m zu Zuschauern und anderen Personen gewährleistet ist.

Ausrüstungs-Kontrolle

  • Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.
  • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter(-Assistent) ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Einlaufen der Teams

  • Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
  • Kein „Handshake“
  • Keine Escort-Kids
  • Keine Maskottchen
  • Keine Team-Fotos
  • Keine Eröffnungsinszenierung

Trainerbänke/Technische Zone

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffi ziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
  • Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht.
  • Die Ersatzbank ist in einem Mindestabstand zu den Zuschauern aufgestellt oder der Bereich dahinter ist für Zuschauer gesperrt.

 

Es ist absolut notwendig, dass alle Beteiligten diese Vorgaben befolgen und verinnerlichen.
Ein Verstoß kann zur vollständigen Einstellung des Sportbetriebes in der Fußball-Abteilung und der gesamten SGN führen!

Wir freuen uns trotz der Einschränkungen auf ein Wiedersehen auf dem Platz!


4.3 Gymnastik (Stand: 26.08.2020)

Corona-Beauftragte:
Bettina Berger
(
)

Vor allem auch aufgrund der beengten Platzverhältnissen im SGN-Gymnastikraum lassen der Abteilungsvorstand Gymnastik und die Übungsleiter noch Vorsicht walten, bei der Wiederaufnahme der Angebote.

Jedem Übungsleiter ist durch den Verein freigestellt, ob und wann er die Angebote wieder aufnimmt.

Mittlerweile können einige Angebote wieder durchgeführt werden.
Wie bereits angekündigt geht das vor allem im Freien.
Über den genauen Ablauf auf dem SGN-Gelände informieren die Übungs-/Gruppenleiter die Teilnehmer.
Bei Fragen steht die Abteilungsleitung gerne zur Verfügung!

Folgende Angebote finden (ggf. bald) wieder statt:

Im Freien (SGN-Gelände, Hainburgstraße 49):

  • Montag
    • 20:00 - 21:00 Uhr - Bauch/Beine/Po (Ausgleichsgymnastik) - Leitung: Jürgen Hummel
    • 20:00 - 21:00 Uhr - Fit und gelenkig - Leitung: Klaus Caps
  • Dienstag
    • 20:00 - 21:00 Uhr - Funktionelles Training - Leitung: Christoph Raub (ab Mitte Juni)
  • Mittwoch
    • 11:00 - 12:00 Uhr - Faszientraining 2 - Leitung: Anja Ritzel (ab Juni)
    • 18:00 - 19:30 Uhr - Rückenfit - Leitung: Elke Lach

Im Freien (Treffpunkt: Parkplatz am Don-Bosco-Heim):

  • Donnerstag
    • 17:30 - 19:00 Uhr - Nordic Walking - Leitung: Elke Lach

Im Bürgerhaus, großer Saal (hier gilt das Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes, siehe unten):

  • Dienstag
    • 19:00 - 20:30 Uhr - Ausgleichsgymnastik - Leitung: Jürgen Hummel
       

Die Gruppen

  • Fit für die Enkel
  • 60+
  • Yoga
  • Rückenfit 1a und 1b
  • Faszientraining 1

starten erst nach den Sommerferien, da es sich bei den Teilnehmern um Mitglieder von Risikogruppen handelt.

Voraussetzung für den Betrieb ist natürlich, dass die Entwicklung der Corona-Pandemie dies zulässt.
Alle Übungsleiter sind über alle Hygiene- und Verhaltensregeln informiert und angehalten, diese auch einzuhalten.
 

Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs - städtische Freigabe vorhanden

Folgende Maßnahmen werden umgesetzt und durch die jeweilige Trainer/in an die Teilnehmer vermittelt

  1. Aufnahme des Trainings ab Montag, den 17. August 2020
  2. Eine Teilnehmerliste und Anwesenheitsliste werden durch den/die Trainer/in erstellt und geführt
    und jeweils zentral für mindestens 4 Wochen archiviert.
  3. Fahrgemeinschaften sind bis auf Weiteres nicht gestattet,
    soweit es sich nicht um Familienmitglieder oder Mitglieder einer Lebensgemeinschaft handelt.
  4. Alle Teilnehmer kommen in Trainingskleidung in die Halle.
    Umkleide- und Duschräume bleiben geschlossen.
  5. Pünktliches Erscheinen und Verlassen der Halle unter Einhaltung eines Abstands von mind. 1,5m zueinander ist zwingend erforderlich.
    Der Trainer wird jeweils vor Trainingsbeginn anwesend sein.
  6. Nach Betreten der Halle müssen alle Sportler die Hände gründlich waschen.
    Im Anschluss erfolgt eine Händedesinfektion.
  7. Maximal 20 Personen nehmen am Sportunterricht teil.
  8. Das gesamte Training verläuft kontaktfrei, hierfür werden den Sportlern feste Plätze zugeteilt mit einem Abstand von 1,5m zum nächsten Sportler.
    Auch in den Pausen dürfen die festen Plätze nicht verlassen werden.
  9. Sportgeräte werden nicht genutzt oder vor und nach der Nutzung desinfiziert.
  10. Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist eine Teilnahme am Training nicht gestattet.
    Bei einer vorliegenden COVID-19 Erkrankung einer im gleichen Hausstand lebenden Person ist eine Teilnahme am Training ebenfalls nicht gestattet.
  11. Symptome, die auf eine COVID-19 Erkrankung hindeuten können, sind unverzüglich dem Trainer zu melden.
    Eine Abfrage erfolgt vor jeder Trainingseinheit.
  12. Bei einem offensichtlichen Verstoß gegen die festgelegten Maßnahmen ist eine weitere Teilnahme am Training nicht mehr gestattet.

Wir bitten alle Mitglieder diese Regeln einzuhalten und danken für die Unterstützung!


4.4 Handball (Stand: 16.05.2020)

Corona-Beauftragter:
Thorsten Weiland
()

Die Jugendleitung der HSG hat einen Fahrplan herausgegeben, der sinngemäß auch Anwendung bei den Aktiven finden soll.

Grundlage sind "die zehn Leitplanken des DOSB" (Version vom 28.04.2020):

  1. Distanzregeln einhalten
    Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren.
    Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen.
    Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.
  2. Körperkontakte müssen unterbleiben
    Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet.
    Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zweikampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.
  3. Mit Freiluftaktivitäten starten
    Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten, im Freien durchgeführt werden.
  4. Hygieneregeln einhalten
    Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren.
    Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden.
    In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.
  5. Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
    Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt.
    Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.
  6. Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
    In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden.
    Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans.
    Zudem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.
  7. Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
    Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden.
    Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen.
    Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen.
    Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.
  8. Trainingsgruppen verkleinern
    Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (bis zu fünf Personen), die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen,
    wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.
  9. Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
    Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung.
    Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren.
    Individualtraining kann eine Option sein.
  10. Risiken in allen Bereichen minimieren
    Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand.
    Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist,
    sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

Fahrplan für die nächsten Wochen

Liebe Kinder, liebe Jugendliche, liebe Eltern,

nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Stadt Rodgau können wir euch nun endlich einen vorläufigen Fahrplan an die Hand geben,
wie das Handballtraining bei der HSG in den nächsten Wochen aussehen wird.

Folgende Maßnahmen gelten für die HSG:

  1. Bis einschließlich 01. Juni 2020 wird für alle Jugendmannschaften kein Training stattfinden, sondern nur individuelles Training über die bisher verwendeten Medien
  2. Ab dem 02. Juni 2020 kann in Kleingruppen nach dem Hygienekonzept des DOSB auf verschiedenen Außenanlagen Training stattfinden.
    Die Sportplatzzuteilung erfolgt nach Klärung individuell und flexibel über die Jugendleitung.
    Unsere Kleinen pausieren weiterhin. Die Trainer der Mini-Baggerseepiraten, F-Jugend und E-Jugend halten weiter Kontakt zu den Kindern über die Eltern. Wir werden kein Training im Juni für diese Altersgruppen durchführen.
    Die D-Jugend wird sich im Juni im Modus 10 Spieler + 1 Trainer 14 tägig treffen.
    Für C-A Jugend entscheiden die Trainer über die Häufigkeit der Einheiten. 10 +1 ist möglich bei einer Fläche von 400m².
  3. Aktuell ist im Juni grundsätzlich kein Hallentraining vorgesehen.

Demnach bleibt Wettkampfsport verboten bzw. ist nur im Bereich des Spitzen- und Profisports (unter Auflagen) möglich. Zuschauer sind nicht gestattet.

Das bedeutet: Trainingsbetrieb im Sportverein ist möglich, wenn er kontaktfrei ausgeübt wird,

  1. ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
  2. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
  3. Umkleidekabinen, Dusch und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,
  4. der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  5. Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

Der Trainings- und Sportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, gedeckt und ungedeckt, wieder zulässig.
Die Entscheidung für die Öffnung der Sportstätten obliegt den Betreibern.

Wie aber alles in dieser Zeit, sind diese Maßnahmen nur vorläufig und von den weiteren Entwicklungen und offiziellen Vorgaben abhängig.
Wir werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf anpassen.

Bleibt alle weiterhin gesund und haltet euch fit!
Mit sportlichen Grüßen
Thorsten Weiland
Jugendleiter

HSG Rodgau Nieder-Roden


4.5 Kinderturnen (Stand: 18.05.2020)

Corona-Beauftragte:
Petra Komadina
()

Eltern-Info zur Wiederaufnahme des Turnbetriebs

Wir freuen uns, dass auch die Kinderturner wieder langsam mit Sport und Spass beginnen können!

Entsprechend der Vorgaben von Bund, Land und Stadt Rodgau haben wir ein Konzept entwickelt
welches die Wiederaufnahme der Turnstunden in der Sporthalle am Bürgerhaus, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, ermöglicht.

Das Konzept ist von der Stadt Rodgau genehmigt.

Wichtig ist, dass sich alle Eltern und Kinder daran halten, damit der Betrieb nicht wieder eingestellt werden muss.
Bitte nehmt euch dies alle zu Herzen und verinnerlicht die folgenden Zeilen:

Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs - städtische Freigabe vorhanden

  1. Die Kinder müssen telefonisch angemeldet werden, um die max. Belegung sicher zu stellen.
    Ohne vorherige Anmeldung keine Teilnahme!
    Kontakt für die Anmeldung: Petra Komadina
    (E-Mail: ; Tel. per E-Mail bekannt gemacht)
  2. Auf jeder Hallenseite max. 5 Kinder.
    Jedes Kind bekommt eine eigene Turnstation zugeteilt, an der es auch durchgängig bleibt.
  3. Die Kinder müssen von den Eltern gebracht und abgeholt werden,
    um sicherzugehen das vor der Halle der Abstand eingehalten wird.
  4. Beim Eintreten: Schuhe ausziehen und Hände desinfizieren!
  5. Die Kinder werden am Halleneingang von den Übungsleitern/-innen einzeln abgeholt
    und bekommen ihre Stationen (1x für die Tasche, 1x die Turnstation) zugeordnet.
    Zur besseren Orientierung wird mit Farbmarkierungen gearbeitet.
  6. Die Umkleiden bleiben geschlossen.
    Die Eltern werden gebeten, den Kindern gleich bequeme Kleidung anzuziehen, sodass nur ein Schuhwechsel stattfindet.
    Die Eltern kommen mit in die Halle, helfen ihren Kindern beim Umziehen, verlassen die Halle über den Notausgang oder bleiben dabei (Mindestabstand einhalten).
  7. Die „Turnzeit“ beträgt pro Gruppe 30 bis max. 45 Minuten.
    Nach jeder Gruppe werden die Geräte desinfiziert
    15:00 – 15:45 Uhr
    16:00 – 16:45 Uhr
    17:00 – 17:45 Uhr
  8. So können, bis auf Weiteres, wöchentlich 25-35 Kinder an einem eingeschränkten Turnunterricht teilnehmen.
  9. Das Abholen der Kinder erfolgt nach dem gleichen Prinzip.
  10. Zur besseren Belüftung bleiben die Türen sowie die Fenster durchgängig geöffnet.

Der Hallenplan ist den Mitgliedern der Abteilung per E-Mail zugegangen.

Aufgrund der stark dynamischen Lageentwicklung können Anpassungen dieser Maßnahmen jederzeit nötig werden.
Wir bitten dies zu berücksichtigen!

Wir freuen uns sehr auf das Wiedersehen mit Euch Eltern und Kindern.

Alles Gute und bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen
Abteilungsleitung Kinderturnen


4.6 Modern Dance (Stand: 22.05.2020)

Corona-Beauftragte:
Alica Grein
()

Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs - städtische Freigabe vorhanden

Folgende Maßnahmen werden umgesetzt und durch die Trainerin und Corona-Beauftragte Alica Grein allen Tänzerinnen der Formationen Calida und Prisma mitgeteilt.

  1. Aufnahme des Präsenztrainings ab Donnerstag, den 04.06.2020.
  2. Eine Teilnehmerliste und Anwesenheitsliste werden durch die Trainerin erstellt und geführt.
  3. Fahrgemeinschaften sind bis auf Weiteres nicht gestattet.
  4. Alle Tänzerinnen kommen in Trainingskleidung in die Halle.
  5. Pünktliches Erscheinen und Verlassen der Halle unter Einhaltung eines Abstands von mind. 1,5 m zueinander ist zwingend erforderlich.
    Die Trainerin wird vor Trainingsbeginn anweisen sein, um die Seitentür der Halle zu öffnen.
  6. Nach Betreten der Halle müssen alle Tänzerinnen die Hände gründlich waschen.
    Im Anschluss erfolgt eine Händedesinfektion.
  7. Maximal 20 Personen (Tänzerinnen und Trainerinnen) nehmen am Präsenztraining teil.
  8. Das gesamte Training verläuft kontaktfrei, hierfür werden den Tänzerinnen feste Plätze zugeteilt mit einem Abstand von 2 m zur nächsten Tänzerin.
    Auch in den Pausen dürfen die festen Plätze nicht verlassen werden.
  9. Im Training werden bis auf weiteres keine Partnerings, Hebungen, Bewegungen durch den Raum oder Choreografien trainiert.
  10. Sportgeräte werden falls notwendig nur tänzerspezifisch genutzt.
    Eine Weitergabe von Sportgeräten ist bis auf Weiteres nicht gestattet.
  11. Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist eine Teilnahme am Training nicht gestattet.
    Bei einer vorliegenden COVID-19 Erkrankung einer im gleichen Hausstand lebenden Person ist eine Teilnahme am Training ebenfalls nicht gestattet.
  12. Symptome, die auf eine COVID-19 Erkrankung hindeuten können, sind unverzüglich der Trainerin zu melden.
  13. Bei einem offensichtlichen Verstoß gegen die festgelegten Maßnahmen ist eine weitere Teilnahme am Training nicht mehr gestattet.

4.7 Tennis (Stand: 11.05.2020)

Corona-Beauftragter:
Helmut Palandt
()

Die hessische Landesregierung hat beschlossen, dass Tennisanlagen (Freiluft) unter bestimmten Bedingungen ab dem 09.05. geöffnet werden können.

Ab sofort sind die 8 Außenplätze spielbereit.
Das Corona-Team um den Corona-Verantwortlichen, Helmut Palandt, sorgt dafür, dass alle Corona-bedingten Auflagen erfüllt sind.
Bitte bedenkt, dass die Plätze noch ziemlich weich sind!

Wir möchten euch noch einige wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen für den Spielbetrieb
und dem Aufenthalt auf der Anlage mitteilen und unter welchen Bedingungen der Trainingsbetrieb gestattet ist.

Aufenthalt auf der Tennisanlage

  • zu allen Personen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten, ebenso sind die geltenden Hygienevorschriften auf der Tennisanlage einzuhalten
  • Kontakte und der Aufenthalt vor und nach dem Spielen auf der Anlage sind auf ein Minimum zu beschränken.
    Die Anlage sollte unmittelbar nach dem Spielen wieder verlassen werden. Zuschauer sind nicht erlaubt.
  • die „Innere Einstellung“ sollte sein: „Kommen – Abstand wahren – Tennis spielen – direkt gehen – daheim duschen“
  • ein Appell an alle: Nutzung der normalerweise nicht so stark nachgefragten Zeiten (Vormittag, Mittagszeit, früher Nachmittag)
  • Vermeidung der „Ballungszeiten“ am späten Nachmittag und Abend
  • ggf. Nutzung von Masken auf der Anlage außerhalb der Tennisplätze, es besteht aber keine Maskenpflicht
  • das Betreten der Tennisanlage ist ausnahmslos nicht gestattet, wenn Symptome einer Covid-19-Infektion, Grippe oder Erkältungskrankheit
    vorliegen bzw. die entsprechenden Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind.
    Symptome können u. a. Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, erhöhte Körpertemperatur, Verlust des Geruchs- und/oder Geschmacksinns sein.
     

Büdchen

  • das Büdchen und die Terrasse bleiben bis zum 15.05. geschlossen
  • neue Tennisbälle können beim Vorstand käuflich erworben werden
     

Umkleidekabinen/Toiletten

  • die Umkleidekabinen/Duschen müssen geschlossen bleiben
  • die Toiletten sind geöffnet.
    Bei den Herren ist darauf zu achten, dass sich jeweils nur eine Person in den Toilettenräumlichkeiten aufhalten darf !
     

Platzbelegung/-reservierung

  • die Plätze können wie gehabt belegt werden
  • Plätze für unseren Vereinstrainer sind reserviert, die Belegung kann am Aushang eingesehen werden.
  • die Spielmärkchen für die Erwachsenen können vom Vorstand ausgehändigt werden, sofern ein Vorstandsmitglied auf der Anlage anwesend ist.
    Die Jugendmarken können ab spätestens Mitte nächster Woche ausgehändigt werden.


Spielbetrieb:

  • Einzel und Doppel ist erlaubt
  • während des Spielbetriebs ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m zu achten
  • Vermeidung von Körperkontakt
  • für den Trainingsbetrieb gilt eine Personenzahl von maximal vier Trainingsteilnehmern und einem Trainer
  • Selbstverständlich: Verzicht auf Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale und „Handshake“
  • beim Seitenwechsel auf den Mindestabstand achten / auf verschiedenen Seiten um das Netz gehen
  • auch die Tennishalle dürfen wir für den Trainingsbetrieb öffnen. Dort geht es dann am 11.5. los.


Maßnahmen auf der Anlage:

  • Desinfektionsspender ist bei der Platzbelegungstafel installiert
  • Seife und Papierhandtücher sind auf den Toiletten vorhanden
  • Entsprechende Abstands-/Hygiene-/Handwaschregeln sind aufgehängt


Bitte haltet Euch unbedingt an die Regeln, ansonsten besteht das Risiko, dass wir die Anlage gleich wieder schließen müssen.

Vielen Dank + Aufschlag Ass!


4.8 Tischtennis (Stand: 16.05.2020)

Corona-Beauftragter:
Stefan Hannemann
()

Nach den Beschlüssen der hessischen Landesregierung kann seit dem 09.05.2020 wieder Sport ausgeübt werden, sofern er kontaktfrei ist. 
Da Tischtennis als kontaktfrei gilt, steht einer Wiederaufnahme grundsätzlich nichts im Wege.
Gestattet wird erst einmal nur der Trainings- und nicht der Wettkampfbetrieb.

Für die Wiederaufnahme gibt es natürlich weitreichende grundsätzliche und Tischtennis-spezifische Verhaltensregeln.
Im Wesentlichen richten die sich an den Empfehlungen des DTTB.
Die tragenden Säulen sind Abstand, Hygiene und Nachverfolgung.

Nachverfolgung bedeutet, dass wir eine Art Anwesenheitsliste führen und ggf. nachweisen müssen.
Die wird in Form einer klassischen Papier-Liste geschehen, die in der Halle ausgelegt wird, und in die sich dann JEDE(R) eintragen muss. 

Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs - städtische Freigabe vorhanden

Das Training der SG Nieder-Roden e.V. Sparte Tischtennis findet in einer Hälfte der Zweifeldhalle am Bürgerhaus Nieder-Roden statt.
Tischtennis ist ein Individualsport, KEIN Kontaktsport, die Trainingspartner sind mind. 2,74 Meter (Länge des Tisches) voneinander getrennt.

Unsere (Dauermieter) Trainingszeiten werden jeweils in zwei Blöcke geteilt:

  • Mo. 18:30 - 20:00 Uhr
  • Mo. 20:10 - 22:00 Uhr
  • Mi. 17:30 - 19:30 Uhr
  • Mi. 19:40 - 22:00 Uhr
  • Fr. 17:45 - 19:30 Uhr
  • Fr. 19:40 - 22:00 Uhr

Pro „Trainings-Block“ sind max. 10 Spieler(innen) an max. fünf Tischtennis Platten erlaubt.
Zwischen den Blöcken sind 10 Minuten Pause für den Wechsel eingeplant.

Die Spieler-(innen) müssen sich jeweils in der Vorwoche zum Training beim Corona-Beauftragten anmelden.
Die Teilnehmerliste für die laufende Woche wird dann jeweils montags morgens der laufenden Woche an die Raumvergabe gemailt.

Zu allen Personen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten, ebenso sind die geltenden Hygienevorschriften in der Halle einzuhalten.
Beim Betreten und Verlassen der Halle ist die bereitgestellte Händedesinfektion zu nutzen!

Während des Trainings wird eine ausreichende Belüftung durch öffnen der Fenster und der Außen-Türen sichergestellt.

Das Betreten der Halle ist ausnahmslos nicht gestattet, wenn Symptome einer Covid-19-Infektion, Grippe oder Erkältungskrankheit vorliegen bzw. die entsprechenden Krankheiten / Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind. Symptome können u. a. Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, erhöhte Körpertemperatur, Verlust des Geruchs- und/oder Geschmacksinns sein.

Spielbetrieb:

  • Auf- und Abbau von Tischen und Umrandungen erfolgt durch die nutzenden Personen.
    Hierfür werden vom Verein Desinfektionsmittel und Einmal-Handschuhe bereitgestellt.
    Alle Tische werden durch Umrandungen voneinander abgetrennt,
    und jeweils versetzt (linke Hallen-Seite, rechte Hallen-Seite, linke Hallen-Seite, usw.) aufgebaut.
  • Die SpielerInnen nutzen ausschließlich eigene Schläger, keine Leihschläger vom Verein/Trainer.
  • Einzel ist erlaubt. Kein Doppel. Kein Seitenwechsel nach den Sätzen
  • Die SpielerInnen einer Paarung nutzen jeweils einen eigenen Ball, den nur sie/er berühren bzw. ins Spiel bringen darf.
    Die beiden Bälle der Trainingspaarung sind deutlich voneinander unterscheidbar (z.B. JOOLA und TIBHAR Ball oder Spiel und Trainingsball).
  • Kein Anhauchen des Balles. Kein Abwischen des Handschweißes am Tisch.
  • Es findet kein Balleimer-Training statt.
  • Selbstverständlich: Verzicht auf Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale und „Handshake“
  • Umkleideräume und Duschen werden nicht genutzt.

Dieses Konzept wurde an alle Mitglieder der Sparte per Mail gesendet und wird darüber hinaus mehrfach in der Halle ausgehängt.


Aufgrund der stark dynamischen Lageentwicklung können Anpassungen dieser Maßnahmen jederzeit nötig werden.
Wir bitte daher, wie bisher, diese Informationen als vorläufig zu betrachten!

Mit den besten Wünschen für Gesundheit und Wohlergehen

Das Präsidium

 

Gelesen 1913 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 26 August 2020 20:09

Geschäftsstelle - Kontakt

Stefan Hannemann
Stefan Hannemann

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.