Die Beitragsordnung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. (gültig ab 01.01.2018)
Beitragsordnung

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Mittwoch, 24 Mai 2017 18:20

Die Beitragsordnung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. (gültig ab 01.01.2018)

Rodgau, den 27. April 2017

Beitragsordnung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 tritt diese Ordnung zum 01.01.2018 in Kraft.

Mit der Zustimmung der Mitgliederversammlung zur Beitragsordnung ist diese dann kein Teil mehr der Satzung des Vereins, sie bleibt jedoch durch die Mitgliederversammlung bei einfacher Mehrheit zustimmungspflichtig.

  1. Beitragsgruppen

    Die Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. kennt nachfolgende Beitragsgruppen: Erwachsene, Jugendliche, Familien, Rentner, Passive und Ehrenmitglieder.
     
  2. Beiträge

    Die Beiträge zum Hauptverein sind durch die Mitgliederversammlung wie folgt festgesetzt:

Beitragsgruppen

€/Monat

Anmerkungen

Erwachsene Mitglieder

€ 12,00

 

Jugendliche Mitglieder

€ 11,00

 

Familienmitgliedschaften

€ 25,00

für drei oder mehr Mitglieder

Passive Mitglieder

€ 7,00

Auf Antrag nur zulässig,
soweit sportlich nicht mehr aktiv!

 

  1. Jugendliche

    Für jugendliche Mitglieder gilt, auch im Rahmen einer Familienmitgliedschaft, dass in dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied 19 Jahre wird, die Umstellung auf eine Einzelmitgliedschaft durch den Verein vorgenommen wird.

 

Ausnahmen davon können gegen Vorlage von Belegen bis zum davorliegenden 31.12. erreicht werden, wenn es im Antrag begründet um eine Berufsausbildung oder ein (Erst-)Studium geht und das Mitglied das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
 

  1. Ehrenmitglieder

    Ehrenmitglieder, die in der Mitgliederversammlung des Vereins mit zwei Dritteln Zustimmung ausgezeichnet wurden, werden ab dem nachfolgenden Kalenderjahr beitragsfrei gestellt.
     
  2. Zuständigkeit des Präsidiums

    In allen fraglichen Fällen der Beitragszuordnung entscheidet das Präsidium.
    Das Präsidium kann Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen.
     
  3. Sparten-/Abteilungsbeiträge

    Sparten-/Abteilungsbeiträge können durch die Sparten/Abteilungen in deren Mitgliederversammlungen beschlossen werden. Diese werden durch die Mitgliederversammlung des Vereins bestätigt und im zutreffenden Fall als gesonderter Anhang der Beitragsordnung hinzugefügt.
     
  4. Zahlungsweise

    Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Verfahren mittels SEPA-Lastschrift-Mandat (halbjährlich oder jährlich) zum 15. Januar und/oder zum 15. Juli eines Jahres durch das Präsidium der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V. eingezogen.
    Das Mitglied ist bei Eintritt in den Verein dazu verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des belasteten Kontos zu sorgen.

    Für Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und auch nicht zu den vorgenannten Terminen eigene Einzahlungen vornehmen, werden Rechnungen erstellt, die nach dem Verursacherprinzip mit € 5,00 je Rechnungsstellung belastet werden. Kommt es zu Bankrückläufern und ist das Mitglied der Verursacher, dann kann das Präsidium hieraus entstandene Kosten beim Mitglied geltend machen.
     
  5. Zahlungs- und Informationspflicht der Mitglieder

    Mitglieder, die trotz zweimaliger Mahnung an die zuletzt bekannte Adresse, länger als drei Monate mit fälligen Beitragszahlungen in Verzug sind, können durch Präsidiumsbeschluss ausgeschlossen werden.
    Hieraus ergibt sich auch die Verpflichtung des Mitgliedes zur Meldung von Korrekturen bei Anschrift, Konto, Email, Telefon, Abteilungsveränderung usw.
     
  6. Temporäre Beitragsbefreiung

    In Fällen wirtschaftlicher Not oder bei einer belegbaren Abwesenheit von mindestens einem halben Jahr, kann das Präsidium auf Antrag eine befristete Beitragsbefreiung beschließen.
     
  7. Kündigungen

    Kündigungen müssen schriftlich, per Brief oder E-Mail beim Verein abgegeben oder postalisch zugestellt werden und sind wie folgt zu adressieren:

    Sportgemeinschaft Nieder-Roden e. V.
    Geschäftsstelle
    Hainburgstraße 49
    63110 Rodgau
    E-Mail:

    Kündigungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum 30.6. oder zum 31.12. eines Jahres erfolgen.
     
  8. Dauer der Mitgliedschaft

    Die Mindestdauer einer beantragten Mitgliedschaft beträgt 12 Monate. Ausnahmen hiervon können im Sinne einer Härtefallregelung durch das Präsidium beschlossen werden.
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Geschäftsstelle - Kontakt

Stefan Hannemann
Stefan Hannemann

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